Viele Interessenten haben Fragen bezüglich des Studium Islamische Theologie. Hier findest du die Antwort auf einige der häufigsten Fragen.

BA- & MA-Islamische Theologie

Studienbeginn

Der BA- & MA-Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Das Kurzstudium kann auch zum Sommersemester aufgenommen werden. 

 

Unterrichtssprache

Arabisch und Persisch stellen die wichtigsten Fachsprachen der islamischen Theologie dar. Die intensive Sprachausbildung schafft die notwendige Grundlage für die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Studieninhalten. Unterrichtssprache an der Akademie für Islamische Theologie  ist hauptsächlich Persisch, welches im Kurzstudium gelehrt wird. Einige Veranstaltungen finden auf Deutsch, Englisch und Arabisch statt.

 

Regelstudienzeit

Das BA-Studium ist auf eine Regelstudienzeit von acht Semestern ausgelegt und wird mit der Bachelorarbeit abgeschlossen. Die Studienhöchstdauer beträgt zehn Fachsemester. Der BA-Abschluss befähigt zur Aufnahme des konsekutiven Master-Studiengangs.

 

Berufs- & Tätigkeitsfelder

Mit dem Studiengang der Islamischen Theologie ist die Akademie für Islamische Theologie bestrebt, in Europa aktive Imame und Gemeindevorsteher auszubilden. Neben Berufsperspektiven als Fachkräfte für theologische, religions- und gemeindepädagogische sowie seelsorgerische Tätigkeiten in islamischen Zentren und Moscheegemeinden, steht den AbsolventenInnen weiterhin die Möglichkeit offen ihre akademische Laufbahn durch den konsekutiven Master-Studiengang fortzuführen und anschließend in der Wissenschaft tätig zu sein.


Bewerbung und Zulassung 

Wo und bis wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen im ersten Fachsemester müssen online eingereicht werden. Der BA-Studiengang Islamische Theologie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Das Kurzstudium kann auch zum Sommersemester aufgenommen werden.
 
Bewerbungsfristen:

 

Wintersemester:     01.06. bis 15.07. eines Jahres

Sommersemester: 01.12. eines Jahres bis 20.03. des Folgejahres 


Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen? 
Grundsätzlich musst Du über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung zum Erhalt des BA-Abschlusses verfügen. Zur Studienaufnahme ist dies jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch das Fachabitur sowie ausländische Hochschulzugangsberechtigungen akzeptiert. Außerdem musst Du mindestens eine europäische Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
 
Für den MA-Studiengang ist ein BA-Abschluss notwendig.
 


Muss ich außer einer europäischen Sprache noch eine zweite beherrschen?

Sprachkenntnisse des klassischen Hocharabisch und Persisch sind im Verlauf des Studiums nachzuweisen. Diese befähigen zur Lektüre klassischer sowie moderner theologiebezogener Texte und zur sicheren Beherrschung der Regeln der Koranrezitation. Der Studiengang sieht für Studierende ohne oder mit mangelnden Persisch-Sprachkenntnisse zunächst die Lehre der persischen Sprache vor, welche im Rahmen des Kurzstudiums stattfindet.
 
Wie läuft das Bewerbungs- & Zulassungsverfahren ab?

Grundsätzlich musst Du über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung zum Erhalt des BA-Abschlusses verfügen. Zur Studienaufnahme ist dies jedoch keine zwingende Voraussetzung. Auch das Fachabitur sowie ausländische Hochschulzugangsberechtigungen akzeptiert. Außerdem musst Du mindestens eine europäische Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
 
Für den MA-Studiengang ist ein BA-Abschluss notwendig.
Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Allgemeine Hochschulreife) bewerben sich direkt bei der Akademie für Islamische Theologie. Gleiches gilt für internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen.
Darüber hinaus gilt: Der Studiengang ist akademieintern zulassungsbeschränkt. 
Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Vergabeordnung der Akademie für Islamische Theologie. Das Vergabeverfahren wird in das Haupt- und Nachrückverfahren gegliedert. In der Bewerbungsphase können Bewerbungen vom 15. Juni bis 31. Juli an das Studierendensekretariat der Akademie für Islamische Theologie gerichtet werden. Das Nachrückverfahren schließt sich regelmäßig an die Termine im Hauptverfahren an. Sobald die Immatrikulationsphase im Hauptverfahren abgeschlossen ist und die eingegangenen Immatrikulationsunterlagen geprüft wurden, beginnt das Nachrückverfahren. Das Nachrückverfahren endet in der Regel mit Beginn der Vorlesungszeit.
 


Studienorts-wechsel

Ich studiere im Ausland. Kann ich meinen Studienort wechseln?

Grundsätzlich ist ein Studienortwechsel für jede/n Studierende/n, der die Zulassungs-voraussetzungen der AIT erfüllt, möglich. 

         

 

 


Studentisches Leben

Kann ich Islamische Theologie als Fernstudium studieren?

An der Akademie für Islamische Theologie ist ausschließlich ein Präsenzstudium vor Ort möglich.

 

 

Welche Wohnmöglichkeiten habe ich? 

Studierende haben die Möglichkeit in den studentischen Wohnungen einzuziehen, die von der AIT gestellt werden. Daneben steht es den Studierenden frei auf eigene Kosten eine Wohnung  in der Umgebung der Akademie zu beziehen.

 

 

Kann ich ein Teilzeitstudium aufnehmen?

An der Akademie für Islamische Theologie ist auch ein Teilzeitstudium vor Ort möglich.        


Finanzielles

Du hast weitere Fragen? 

Kann ich als eingeschriebener Student an der AIT BAföG beantragen?

Die Akademie für Islamische Theologie ist keine staatliche oder staatlich anerkannte Einrichtung. Dadurch haben die an der AIT immatrikulierten Studierenden keinen Anspruch auf BAföG.

 

  

Habe ich Anrecht auf Wohngeld?

Studierende haben nur dann Anspruch auf Wohngeld, wenn kein Grundanspruch auf BAföG mehr besteht. Dies ist bei eingeschriebenen Studierenden an der Akademie für Islamische Theologie der Fall.

 

  

Muss man an der AIT Studiengebühren bezahlen?

Wie an fast allen Universitäten und Hochschulen gibt es auch an der AIT eine Studiengebühr, die es zu entrichten gilt. Nähere Informationen hierzu werden in Kürze bekannt gegeben. 

 

  

Gibt es Stipendien?

Eingeschriebene Studierende an der Akademie für Islamische Theologie haben grundsätzlich Anspruch auf ein Stipendium, welches ihnen religiöse Stiftungen gewähren.

 

  

Wie soll ich mich ohne BAföG und Stipendium finanzieren?

An der AIT wird besonderen Wert darauf gelegt das Studium so zu koordinieren, dass der Zeitaufwand für die Ausübung einer Nebentätigkeit berücksichtigt wird. Dieser Aspekt wird sogar als notwendiger Teil des Studiums gesehen, da die Ausübung eines Berufes neben finanzieller Freiheit auch viele selbsterzieherische Aspekte beinhaltet.

Daher hilft die AIT auch bei der Arbeitsvermittlung der Studierende.