Grundsätzlich musst Du über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung zum Erhalt des BA-Abschlusses verfügen. Zur Studienaufnahme ist dies jedoch keine
zwingende Voraussetzung. Auch das Fachabitur sowie ausländische Hochschulzugangsberechtigungen akzeptiert. Außerdem musst Du mindestens eine europäische Sprache in Wort und Schrift
beherrschen.
Für den MA-Studiengang ist ein BA-Abschluss notwendig.
Deutsche Staatsangehörige mit deutschen Zeugnissen (Allgemeine Hochschulreife) bewerben sich direkt bei der Akademie für Islamische Theologie. Gleiches gilt für
internationale Bewerber mit deutschen Zeugnissen.
Darüber hinaus gilt: Der Studiengang ist akademieintern zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt entsprechend der Vergabeordnung der Akademie für
Islamische Theologie. Das Vergabeverfahren wird in das Haupt- und Nachrückverfahren gegliedert. In der Bewerbungsphase können Bewerbungen vom 15. Juni bis 31. Juli an das
Studierendensekretariat der Akademie für Islamische Theologie gerichtet werden. Das Nachrückverfahren schließt sich regelmäßig an die Termine im Hauptverfahren an. Sobald die
Immatrikulationsphase im Hauptverfahren abgeschlossen ist und die eingegangenen Immatrikulationsunterlagen geprüft wurden, beginnt das Nachrückverfahren. Das Nachrückverfahren endet in der
Regel mit Beginn der Vorlesungszeit.
Grundsätzlich ist ein Studienortwechsel für jede/n Studierende/n, der die Zulassungsvoraussetzungen der AIT erfüllt, möglich.
Ja, im Studienverlaufsplan ist ein jährlicher sechswöchiger Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in West-Asien vorgesehen.